Dazu Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des VDAB: „Wir haben unmissverständlich unsere Bedenken dagegen angemeldet, dass es durch die neu zu schaffenden sektorenübergreifenden Landespflegeausschüsse ausgerechnet die Expertise der professionellen Pflege außen vor bleiben soll. Denn durch dieses zusätzliche Gremium werden auf Landesebene bestehende Landespflegeausschüsse übergangen und entmachtet. Während bei letzterem die Pflege vertreten ist, soll dies im neuen Gremium nicht mehr der Fall sein. Wesentliche Entscheidungen zur pflegerischen Versorgung sollen somit ohne die Vertreter der Pflege gefällt werden. Das ist schlichtweg inakzeptabel. Ebenso indiskutabel ist die Regelung, wonach die vom neuen Landespflegeausschuss gegebenen sogenannten Pflegestrukturplanungsempfehlungen verbindlichen Charakter bekommen sollen. Wenn diese wie vorgesehen Auswirkungen auf den einrichtungsindividuellen Versorgungvertrag und die Vergütungsvereinbarungen haben sollen, kann von bloßen Empfehlungen keine Rede mehr sein. Hier soll mit planwirtschaftlichen Methoden, der freie Marktzugang eingeschränkt werden. Abgesehen von den rechtlichen Bedenken, die damit verbunden sind, betreibt das PSG III Protektionismus auf Kosten von Innovation und Fortschritt. Auch sind die Kommunen als Träger der örtlichen Sozialhilfe nicht per se neutral. Es besteht stattdessen die Gefahr der Bedarfssteuerung nach Haushaltslage.“
Ebenso kritisch sind aus Sicht des VDAB die Absichten im PSG III, die bestehenden Abrechnungsprüfungen auch auf den Bereich der Häuslichen Krankenpflege auszuweiten. „Die erweiterten Abrechnungsprüfungen belasten alle Pflegedienste mit noch mehr Bürokratie, ohne das Übel an der Wurzel zu packen. Denn bandenmäßiges betrügerisches Zusammenwirken von einzelnen Pflegediensten, Pflegebedürftigen und Angehörigen, lässt sich nicht durch bürokratische Kontrollen verhindern. Hier ist es vielmehr geboten, die Verantwortlichen konsequent strafrechtlich zu verfolgen und parallel dafür zu sorgen, dass sie vom Markt verschwinden. Mit der Regelung betreibt die Bundesregierung daher Augenwischerei, setzt die Private Professionelle Pflege einem Generalverdacht aus und nimmt einen immensen Imageschaden der Pflegebranche ohne effektiven Nutzen in Kauf. Von einer Stärkung kann also auch beim Dritten Pflegestärkungsgesetz nicht die Rede sein“, so Knieling.
Der VDAB vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.
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Sebastian Rothe
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