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Frontalangriff auf das Unternehmertum mit massiven Auswirkungen auf den Pflegemarkt, auf Pflegebedürftige und auf die Länderhaushalte.


Ohne fachliche Diskussion und ohne jede formale Beteiligung der Verbände hat der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages in einer Nacht-und-Nebel-Aktion letzte grundlegende Änderungen im dritten Pflegestärkungsgesetz vorgenommen, die der Bundestag am 01.12.2016 verabschiedet hat. Besonders kritisch ist die Ausweitung der Nachweispflichten im Rahmen von Pflegesatzverhandlungen zu sehen. Pflegeunternehmen sollen danach nur Personalkosten in der Höhe refinanziert bekommen, die sie auch tatsächlich an die Mitarbeiter bezahlen. Dies ist gleichbedeutend mit der Rückkehr zum Selbstkostendeckungsprinzip, das im diametralen Gegensatz zu Grundprinzipien eines Marktes steht. Denn Gleichmacherei verhindert jeden Wettbewerb und erstickt Innovationen. Sollte auch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen, wären massive Kostensteigerungen für Pflegebedürftige und Sozialhilfe die Folge.

Dazu Stephan Baumann, Bundesvorsitzender des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB): „Wir fordern seit Jahren, auch den privaten professionellen Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit zu eröffnen ihre Mitarbeiter auf Tarifniveau zu bezahlen. Dieses berechtigte Anliegen von Unternehmen und Mitarbeitern nun im heraufziehenden Bundestagswahlkampf zu instrumentalisieren, um damit vor allem staatlichen Dirigismus und überbordende Nachweis- und Prüfbürokratie zu fördern, macht uns fassungslos. Trotz gegenteiliger Beteuerungen im Gesetzentwurf sind Personalkosten als reiner durchlaufender Posten nichts anderes als ein Selbstkostendeckungsprinzip. Das bedeutet das Ende jeden Wettbewerbs zugunsten von Gleichmacherei. Was bleibt, ist eine Pflegeplanwirtschaft, die sich auch in weiteren Regelungen im Gesetzentwurf zur Planung und Steuerung manifestiert. Die Konsequenz aus diesen Regelungen ist klar. Das Selbstkostendeckungsprinzip wird auch auf alle anderen Kostenbereiche ausstrahlen und zu massiven Kostensteigerungen führen. Nimmt man den Unternehmen die Hoheit über die Verteilung der Personalkosten, entzieht man ihnen damit auch jede Möglichkeit einer leistungsbezogenen Bezahlung. Bei aller guten Absicht gegenüber den Beschäftigten muss klar sein, dass diejenigen, die sich dieses Ziel jetzt wahlkampfwirksam auf die Fahnen geschrieben haben, sich nicht gleichzeitig in der Pflicht sehen, für die entsprechende Finanzierung zu sorgen. Denn die massiven Kostensteigerungen wird nicht die Pflegeversicherung tragen, sondern letztlich die Pflegebedürftigen und die Sozialhilfe. Nach vorsichtigen Schätzungen werden sich die Mehrausgaben für die Private Professionelle Pflege auf rund 1,6 Milliarden Euro jährlich belaufen. Geht man perspektivisch von einem Anteil an Pflegebedürftigen von 65 % aus, müsste die Sozialhilfe rund 1 Milliarde der Mehrausgaben tragen. Die Länder verlieren somit einen Großteil der mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz erhofften Einsparungen.“

 

Der VDAB vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.

 

Rückfragen:

Sebastian Rothe

Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikation

Tel.: 030 / 2005 9079 -0

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