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VDAB Niedersachsen: Erster Erfolg im Kampf um Wettbewerbsgleichheit zwischen Privaten und Wohlfahrt


Offensichtlich müssen die deutschen Behörden gegenüber der EU-Kommission einräumen, dass die jetzige Förderpraxis gegen EU-Vorschriften verstößt. Das hatte der VDAB Niedersachsen in seiner Beschwerde über die niedersächsische Wohlfahrtsförderung gerügt. Die Förderpraxis bleibt allerdings auch anderthalb Jahre nach Einreichung der Beschwerde intransparent. Diese Zeit brauchte die Kommission in Brüssel für ihre Antwort an den VDAB. Mit unzufrieden stellendem Ergebnis: Demnach stuft die Kommission die Förderung unter Verweis auf den Beginn der Förderung im Jahre 1956 als bestehende Beihilfe ein – und ignoriert dabei Gesetzesänderungen wie beispielsweise das 2015 in Kraft getretene niedersächsische Gesetz zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege, die die Ausgangslage für die Förderung grundlegend veränderten. Der VDAB setzt sich weiter konsequent für die Chancengleichheit im Wettbewerb und für einen transparenten Nachweis bei der Verwendung öffentlicher Gelder ein.

Dazu Petra Schülke, Landesvorsitzende des VDAB in Niedersachsen: „Wir begrüßen, dass unser konsequenter Einsatz für gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen privaten Pflegeeinrichtungen und der freien Wohlfahrtspflege dazu führt, dass nun Bewegung in die Sache kommt. Ein Erfolg ist schon, dass die deutschen Behörden zugesagt haben, die EU-Regularien bei der Förderung zu beachten. Ob diese Anpassungen an EU-Regularien im Sinne unserer Mitglieder ausreichend sein werden, werden wir genau im Blick behalten. Wir gehen außerdem davon aus, dass die EU-Kommission auf Grundlage unseres Widerspruchs ihre vorläufige Einschätzung korrigiert. Die vorläufige Einschätzung der EU-Kommission, dass es sich um eine Altbeihilfe handelt, ist nicht nachzuvollziehen und wir haben ihr entschieden widersprochen.“

Anders als von der EU-Kommission in ihrer vorläufigen Einschätzung geschrieben, leite sich die bestehende Förderpraxis keineswegs aus dem ab, was 1956 im Rahmen des Gesetzes über das Zahlenlotto geregelt wurde. Dazu Schülke: „Die gesetzlichen Grundlagen für die Gewährung der Finanzhilfen an die Wohlfahrtsverbände haben sich unseres Erachtens 1997 und 2014 mindestens zwei Mal derart grundlegend qualitativ geändert, dass von neuen Beihilfen gesprochen werden muss. Von deren Rechtswidrigkeit sind wir daher nach wie vor überzeugt“.

Der VDAB ist mehr als verwundert darüber, dass die Bearbeitung unserer Beschwerde sowohl inhaltlich als auch formal den Eindruck hinterlässt, hinter den Kulissen hätten Kräfte gewirkt, denen an der Aufrechterhaltung der derzeitigen Förderpraxis gelegen ist. „Es ist schon sehr irritierend, dass die Kommission mehr als anderthalb Jahre braucht, um uns eine solche Einschätzung zukommen zu lassen. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass völlig im Dunkeln bleibt, auf welcher Grundlage die Einschätzung der Kommission zu Stande kam. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum beispielsweise Einsicht in die Stellungnahmen der von der Kommission befragten Parteien verwehrt bleibt. Was tatsächlich bleibt, ist Intransparenz auf allen Ebenen“, so Schülke.

Der VDAB vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.

Rückfragen:
Ralf Klunkert
Geschäftsstelle Hannover
Kurt-Schumacher-Straße 34
30159 Hannover
0511 / 288 698 -75

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