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COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz: Sicherungsschirm auch für Pflegeeinrichtungen aufgespannt


Der Bundestag hat das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz verabschiedet. Morgen wird darüber der Bundesrat abstimmen. Das Gesetz sieht auch weitgehende wirtschaftliche Absicherungen für professionelle Pflegeeinrichtungen vor.

Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer:
„Die Herausforderungen in der professionellen pflegerischen Versorgung steigen sprunghaft an. Gleichzeitig steigt die Sorge um den wirtschaftlichen Fortbestand von Einrichtungen, wenn es zu Einnahmeausfällen oder finanziellen Mehrbelastungen durch die Corona-Krise kommt. Wir sind deshalb sehr dankbar, dass im Rekordtempo die Voraussetzungen für eine weitgehende wirtschaftliche Absicherung aller Pflegeeinrichtungen geschaffen werden konnten. Die Forderungen des VDAB wurden dabei weitestgehend berücksichtigt und die Kassenverbände stehen im engen Schulterschluss mit den Einrichtungsverbänden.

Gemeinsames Ziel ist, alle professionellen pflegerischen Ressourcen auszuschöpfen und bürokratische Hürden zugunsten pragmatischer Lösungen vor Ort beiseite zu räumen. Möglich wird das jetzt durch die gesetzliche Garantie, dass alle cornabedingten Mehrbelastungen und Einnahmeausfälle zeitnah ausgeglichen werden können.

Wir begrüßen, dass damit existenzielle Gefährdungen bei den Einrichtungen auf sehr unbürokratische Weise verhindert werden. Damit haben alle den Rücken frei, um sich auf die Versorgung konzentrieren zu können und jeder, der professionelle Pflege braucht, diese auch weiterhin bekommen kann.“

Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands und vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.

Rückfragen:
Hauptstadtbüro
Jens Ofiera, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030 / 2005 9079-17
E-Mail: jens.ofiera @avoid-unrequested-mailsvdab.de

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