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Landesweiter Rahmenvertrag SGB V in Rheinland-Pfalz abgeschlossen


Die Arbeitsgemeinschaft der privaten Pflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz, bestehend aus den Verbänden ABVP e.V., bad e.V. und VDAB e.V. hat zusammen mit den Landesverbänden der Krankenkassen in Rheinland-Pfalz für ihre Mitgliedsbetriebe einen neuen landesweiten Rahmenvertrag für die Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach dem SGB V erfolgreich vereinbart.

Neben einer Gebührenerhöhung sieht die neue Vereinbarung insbesondere auch eine Qualifikationsöffnung bei dem einsetzbaren Pflegepersonal vor. Damit können jetzt auch neben einjährig examinierten Alten- und Krankenpflegehelfer und Schüler/-innen ab dem 2. Ausbildungsjahr, auch Medizinische Fachangestellte (ehemals Arzthelfer/-in) definierte behandlungspflegerische Leistungen erbringen. Diese sind ab sofort den Altenpflegehelfern/-innen sowie den Krankenpflege-helfern/-innen vollumfänglich gleichgestellt. Dadurch wird eine Vereinfachung und Verbesserung der Kunden bei der Versorgung mit qualifiziertem Personal erreicht. Durch den neuen Rahmenvertrag werden die vormals bestehenden Einzelvereinbarungen mit den verschiedenen Krankenkassen durch einen einmaligen Beitritt ersatzlos abgelöst, so dass künftig für die angeschlossenen Pflegedienste gegenüber allen Krankenkassen landesweit einheitliche Regelungen bestehen. Als weitere wichtiger Aspekt konnte mit den Krankenkassen zudem neu geregelt werden, dass für bestimmte Leistungen in Zukunft eine vierte Hausbesuchspauschale zusätzlich abgerechnet werden kann.

Insgesamt zeigen sich die Vertreter der Arbeitsgemeinschaft sehr zufrieden mit dem Abschluss des Rahmenvertrages. Der VDAB e.V. begrüßt den Abschluss. Philipp Unger, Landesvorsitzender VDAB Rheinland-Pfalz: „Das Verhandlungsergebnis kann sich sehen lassen und kommt als spürbarer Mehrwert direkt bei den Pflegediensten an, insbesondere die Aspekte der Entbürokratisierung und Flexibilisierung im Personaleinsatz sind weitere Schritte zur Stärkung der privaten professionellen Pflege“.

„Ein einheitlicher Rahmenvertrag in Rheinland-Pfalz schafft Fairness und ist mit Blick auf die Entwicklung in anderen Bundesländern ein Schritt in die richtige Richtung“, so die Länderreferentin Region West Steffi Krüger vom ABVP e.V. Der bad-Geschäftsstellenleiter Mitte, Rechtsanwalt Michael Greiner, sieht den Abschluss als wichtiges Signal für die private ambulante Pflege. „Insbesondere die Öffnung der Qualifikationen war uns ein wichtiges Anliegen, damit die Mitgliedsbetriebe auch in Zukunft die umfassende Versorgung durch qualifiziertes Personal gewährleisten können“.

Die Arbeitsgemeinschaft der privaten Pflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz vertritt ca. 25% der privaten ambulanten Pflegedienste und setzt sich landesweit konsequent für die Interessen der Unternehmen in der privaten professionellen Pflege ein.

Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands und vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.

Rückfragen:
Hilde Ott-Meyer
Geschäftsstelle Mainz
T 06131 / 61955-0

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