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Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz: Wo Personalstärkung draufsteht, ist leider nicht für alle Personalstärkung drin


Der Gesundheitsausschuss des Bundestages befasst sich heute in einer Expertenanhörung unter Beteiligung des VDAB mit dem Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG). Der vorliegende Gesetzentwurf rüstet die vollstationäre Pflege auf und vernachlässigt dabei den ambulanten und teilstationären Bereich.

Dazu Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer VDAB:
„Wir begrüßen, dass zusätzliches Personal für die behandlungspflegerische Versorgung in der vollstationären Pflege zukünftig von der Krankenversicherung getragen werden soll. Das grundsätzliche Bekenntnis zur Übernahme des gesamten behandlungspflegerischen Aufwands bleibt der Gesetzgeber jedoch aus finanziellen Erwägungen schuldig. Denn der tatsächliche behandlungspflegerische Aufwand ist deutlich höher. Der VDAB hält deshalb ausdrücklich an seiner Forderung fest, den gesamten behandlungspflegerische Aufwand systemkonform über die Krankenversicherung zu finanzieren.

Die Neuregelungen bedürfen einer weiteren Konkretisierung.  Das zusätzliche Personal soll über einen Vergütungszuschlag finanziert werden. Offen bleibt dagegen, welchen Einfluss das zusätzliche Personal auf die Fachkraftquote einer Einrichtung hat. Es muss ausgeschlossen werden, dass in Pflegesatzverhandlungen das Personal in den anderen Pflegebereichen mit der Begründung abgesenkt wird, diese Leistungen seien schon bisher über die Pflegesätze finanziert. Außerdem bedarf es einer Klarstellung, dass über den Vergütungszuschlag auch die mit dem zusätzlichen Personal verbundenen einrichtungsindividuellen Kosten unabhängig vom Pflegegradmix refinanziert werden müssen.

Die fehlende Berücksichtigung bei der Refinanzierung von zusätzlichem Personal in der ambulanten und teilstationären Pflege droht, einen Keil zwischen die Versorgungsbereiche zu treiben und führt zu einer verstärkten Anspannung auf dem hart umkämpften Arbeitsmarkt.

Die Refinanzierung der Beratungsbesuche in die Hände der Vertragspartner auf Landesebene zu geben ist dagegen ein überfälliger und konsequenter Schritt. Mit den gestiegenen Anforderungen an die Qualität der Beratungsleistungen ist nun eine angemessene Refinanzierung möglich. Dabei wird der VDAB darauf achten, dass es in konstruktiven Verhandlungen zu einer angemessenen Vergütung kommt.“

Der VDAB vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.

Rückfragen:
Hauptstadtbüro
Jens Ofiera, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030 / 2005 9079-17
E-Mail: jens.ofiera @vdab.de

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