Sie sind nicht angemeldet

Jetzt anmelden

VDAB Niedersachsen: Erster Erfolg in Richtung Wettbewerbsgleichheit zwischen Privater- und Wohlfahrtspflege


Der VDAB zeigt sich zufrieden mit der Ankündigung, dass die staatlichen Finanzhilfen zugunsten der Wohlfahrtsverbände nun endlich den Maßgaben des Europäischen Beihilferechtes entsprechen sollen. Damit gibt das niedersächsische Sozialministerium indirekt zu, dass die Zahlungen des Landes an die Wohlfahrtsverbände bis jetzt gegen europäisches Recht verstoßen. Genau das hatte das Ministerium lange in Abrede gestellt.

Dazu Petra Schülke, Vorsitzende des VDAB Niedersachsen: „Der politische und rechtliche Druck, den der VDAB in dieser Sache aufgebaut hat, zeigt nun endlich die ersten, positiven Ergebnisse. Dabei ist es mehr als traurig, dass eine nach dem Gesetz zur wettbewerblichen Neutralität verpflichtete Institution, wie das Sozialministerium, dazu erst gezwungen werden muss. Insofern hat unsere Anrufung der Europäischen Kommission die ersten Früchte getragen. Wir haben jedoch kein Verständnis dafür, dass die Veröffentlichung der Vereinbarung zwischen dem Land und den Wohlfahrtsverbänden immer noch auf sich warten lässt.

Es ist ein Gebot der Fairness, ebenso wie ein Gebot der politischen Transparenz, dass die Öffentlichkeit unmittelbar erfährt, wofür Staatsgelder ausgegeben werden. Wenn eine Vereinbarung unterschriftsreif ist, muss sie auch veröffentlichungsreif sein. Überhaupt kein Verständnis haben wir dafür, dass die Anwendung des Europäischen Rechts durch eine so genannte Übergangsfrist nun noch ein weiteres Jahr hinausgezögert wird. Schließlich verfügen die Wohlfahrtsorganisationen nach eigenen Angaben über eine leistungsfähige Verwaltung. Die ist ja auch mit Staatsgeldern gut ausgestattet. Der sollte es möglich sein, die Rechtskonformität des Erhaltes von Geldern kurzfristig sicher zu stellen. Eine Übergangsfrist ist doch sehr, sehr peinlich.“

Der VDAB bemängelt darüber hinaus, dass sich das Land Niedersachsen immer noch einseitig zur Wohlfahrt stelle, anstatt sich für Wettbewerbsgleichheit in einem Wirtschaftssektor einzusetzen. Die Wohlfahrt habe im Verfahren zugegeben, dass sie die staatlichen Mittel auch in Märkte einfließen lässt, in denen sie mit den Privaten in wirtschaftlicher Konkurrenz steht. Genau das will europäisches Recht verhindern. Deswegen klage der VDAB Niedersachsen auf europäischer Ebene für eine Aufhebung der staatlichen Subventionierung zugunsten einer einzelnen Anbietergruppe.

Petra Schülke: „Da werden wir auf keinen Fall nachlassen. Unsere Mitglieder haben es verdient, dass für gleiche Leistungen auf einem Markt die gleichen Wettbewerbsbedingungen herrschen. Es ist unerträglich, dass nun schon über viele Jahrzehnte der Steuern zahlende Teil einer Gruppe von Leistungserbringern, die Privaten, Wettbewerbsnachteile hinnehmen muss. Aus unserer Sicht sind die Zahlungen des Landes an die Wohlfahrt schlicht rechtswidrig. Außerdem haben sie in der Vergangenheit die vom Staatssekretär angegebene Summe von jährlich 21 Millionen Euro bereits überschritten.“

Der VDAB vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.

Rückfragen:
Ralf Klunkert
Geschäftsstelle Hannover
Kurt-Schumacher-Straße 34
30159 Hannover
0511 / 288 698 -75

Um eine optimale Funktionalität zu gewährleisten, werden Cookies eingesetzt. Wenn Sie die Nutzung der Website fortsetzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.