Die Nachweispflichten im Rahmen von Pflegesatz- und Investitionskostenverhandlung nehmen immer mehr zu. Als Beispiele hierfür können die Nachweisrichtlinien im Rahmen des GVWG (einzelne Bundesländer hinterlegen in den Pflegesatzvereinbarungen die einzuhaltenden Stundenlöhne) sowie die erforderliche Träger-seitige Trennung und dezidierte Aufgliederung der Sachkosten beim Vorliegen mehrerer Versorgungsbereiche genannt werden.
Im Rahmen unserer Vorträge zum Thema „Insolvenzen und Unternehmensaufgaben in der Pflege – Chancen und Risiken für Ihr Unternehmen“ (als Videokonferenzen sowie auf der diesjährigen Altenpflegemesse in Nürnberg) haben wir umfassend mit Ihnen über betriebswirtschaftliche Kennzahlen, die Bedeutsamkeit der Kenntnisse der eigenen Unternehmensstruktur sowie die Eruierung möglicher Pauschal- sowie Einzelverhandlungsoptionen gesprochen. Mit besonderem Augenmerk auf die in 2023 viele Betreiberinnen und Betreiber ereilte Insolvenzwelle ist dringend zu empfehlen, einen sehr engen und nachhaltigen Austausch mit den internen Verantwortungsbereichen aufrechtzuerhalten, gerade mit den Abteilungen wie Controlling, Personal- und Finanzbuchhaltung.
In diesem Kontext gestalten sich analog die im Vorfeld einzureichenden Unterlagen und Abstimmungsgespräche zwischen Ihnen als unseren Mandanten und uns, als Ihren Beratern als ebenfalls umfangreicher und wichtiger.
Für eine strukturierte Informations- und Gesprächsebene haben wir als BSB einen „Selbst-Check“ entwickelt. Dieser soll Ihnen dabei helfen, einen schnellen Überblick über die relevanten Strukturdaten, Vereinbarungen und Kennzahlen Ihrer Einrichtung zu gewinnen und festzustellen, in welcher Form Ihnen Diese vorliegen und in wessen Verantwortungsbereich sie liegen. Die im „Fragebogen“ hinterlegten Themenbereiche sind sicherlich nicht abschließend. Einrichtungs-bezogene Besonderheiten gilt es im Rahmen der Abstimmungsgespräche aufzunehmen und bestmöglich in Verhandlungen und Vereinbarungen abzubilden.
Wir verzichten bewusst auf eine Bewertung bspw. in Form von Vorgaben oder eines Ampelsystems, sondern möchten Sie aktiv bei der Informationsgewinnung unterstützen und dafür sensibilisieren.
Natürlich können Sie uns den Selbst-Check gerne nach Durchführung zukommen lassen, und wir tauschen uns gemeinsam darüber und mögliche weitere Schritte und Maßnahmen aus.
Ihre Wirtschaftsberatung des VDAB-BSB