Zum 30.10.2023 wurden die neuen regionalen Entgelte für 2024 veröffentlicht. Der VDAB hat diese per Aktuell v. 01.11.2023 verteilt; in der Anlage zu diesem BSB Update finden Sie die Übersichtslisten ebenfalls.
Beachten Sie vor allem das aktualisierte BSB-Tool (wurde den VDAB-Mitgliedern bereits zur Verfügung gestellt - sofern Sie dies nicht erhalten haben oder noch kein Mitglied sind, melden Sie sich gerne bei uns) zur Berechnung und Kontrolle der Einrichtungs-individuellen Personalstruktur bzgl. des neuen GVWG-Niveaus.
Wir fassen nachfolgend die zentralen Erkenntnisse zusammen, zuzüglich möglicher Handlungsoptionen und einem Ausblick auf 2025:
- Das „GVWG III“ gilt verbindlich ab dem 01.01.2024 für alle Durchschnittsanwender (Stundenlöhne und Zuschläge). Umgesetzt werden müssen diese spätestens ab April 2024 (unter Verweis auf die Auslegung einer „nicht nur vorrübergehenden Unterschreitung“ gem. den Zulassungsrichtlinien und des FAQ-Katalogs des GKV).
- Im Schnitt über alle Bundesländer und Berufsgruppen hinweg steigen die Stundenlöhne im Rahmen der Erwartungen um 3,30 % (PFK: 3,22 % / PHK-1: 4,22 % / PHK: 4,00 %). Dabei sind folgende Besonderheiten zu beachten:
- In Hessen sinkt der Stundenlohn für die PFK auf 23,36 € (-0,19 € / -0,80 %).
- In Nordrhein-Westfalen kommt es nur zu minimalen Steigerungen in allen Berufsgruppen (0,69% - 1,83%)
- In acht Bundesländern steigen die durchschnittlichen Stundenlöhne stärker als der Bundesschnitt; besonders hoch fallen dabei die Steigerungen in Brandenburg (+5,80 %), Hamburg (+6,80 %), Sachsen-Anhalt (+6,52 %) und Schleswig-Holstein (+6,12 %) aus.
- In der Berufsgruppe der PFK steigen Sachsen-Anhalt (8,10 %) und Schleswig-Holstein (5,48 %) besonders stark an.
- In der Berufsgruppe der einjährigen PHK sind die Steigerungsraten für Berlin (+5,44 %), Brandenburg (+6,79 %). Bremen (+9,70 %), Hamburg (+7,26 %), Sachsen (+5,92 %), Sachsen-Anhalt (+6,17 %) und Schleswig-Holstein (4,96 %) überdurchschnittlich.
- In der Berufsgruppe der PHK steigen die Stundenlöhne in Brandenburg (+5,03 %), Hamburg (+5,03 %) und Schleswig-Holstein (+5,19 %) jeweils um mehr als 5,00 % an.
- Sofern in der aktuell gültigen Pflegesatzvereinbarung Stundenlöhne hinterlegt sind, die über den neu veröffentlichten Stundenlöhnen liegen, gelten diese weiterhin als verbindlich. Eine analoge Auslegung gilt für zugehörige Kalkulationsdateien (bspw. Anlage A4 in Niedersachsen).
Empfehlung: Prüfen Sie Ihre Einrichtungs-individuelle Personalstruktur und die Auswirkungen der neuen Entgeltniveaus je Berufsgruppe über das BSB-Tool.
Terminhinweis: Am 14.12.2023 findet ein Wissen Kompakt über das neue Entgeltniveau 2024 statt. Wir gehen hier genauer auf die Entwicklungen in den einzelnen Bundesländern ein und fassen die wesentlichen Inhalte der berücksichtigungsfähigen Entgeltbestandteile für die GVWG-Stundenlöhne zusammen. Auch können Sie hier gezielt Fragen zu Ihrer Einrichtung stellen.
Ausblick 2025: In Anlehnung an die Abschlüsse im öffentlichen Dienst, deren Steigerungen in 2024 Tabellenentgelt-wirksam werden und damit in der Tarifmeldung Herbst 2024 zum Tragen kommen, rechnen wir für 2025 mit deutlichen Steigerungen und gehen derzeit davon aus, das Diese im zweistelligen Prozentbereich liegen werden. Folglich ist diese Annahme bei Vereinbarungen, die bis ins 2. Quartal 2025 hineinwirken, zwingend zu berücksichtigen.
Sprechen Sie uns, als Ihre Berater, gerne direkt an.
Ihre Wirtschaftsberatung des VDAB-BSB