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Das Beratungsangebot der VDAB-BSB ist ganz darauf ausgerichtet, Sie als Unternehmer darin zu unterstützen, die richtigen Entscheidungen zu treffen, um in Zeiten dynamischer Rahmenbedingungen die Herausforderungen zu meistern und Ihren wirtschaftlichen Erfolg zu sichern. Als Kunde der VDAB-BSB bekommen Sie maßgeschneiderte Lösungen – denn jedes Unternehmen ist einzigartig. Für den Fall, dass Sie Mitglied im VDAB sind, können Sie besonders attraktive Sonderkonditionen in Anspruch nehmen.
Angebot und Auftrag, Bereitstellung der Unterlagen durch Mandant
Analyse der Unterlagen
Vorbereitung der Verhandlung und Abstimmung mit dem Mandanten
Einreichen der Unterlagen und Erstellung von Ankündigungsschreiben
Durchführung der Verhandlung mit den Kostenträgern
Erstellung und Einreichung geforderter Nachweise
Abschluss der Verhandlung und Mitteilung des Ergebnisses
Bei Bedarf: Hierauf aufbauend Erstellung eines Wirtschaftsplans und Controllingtools
Durch fortlaufende Gesetzesänderungen in den letzten Jahren wurden die Rahmenbedingungen für Pflegesatzverhandlungen grundlegend verändert. Mit der zunehmenden Regulierung haben sich auch die Nachweispflichten im Rahmen einer Pflegesatzverhandlung erhöht. Gleichzeitig steigt auch der Kostendruck bei den Kostenträgern, wodurch sich die Verhandlungen immer schwieriger gestalten.
Um auch zukünftig den wirtschaftlich erfolgreichen Betrieb von Einrichtungen sichern zu können, müssen die Weichen möglichst früh gestellt werden.
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung in der Vorbereitung und Durchführung von Entgeltverhandlungen in der ambulanten, stationären sowie teilstationären Pflege.
Die VDAB-BSB mbH hat aufgrund Ihre Nähe zum Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe zu jeder Zeit die aktuellsten Informationen zu aktuellen Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene. Wir sind seit nun mehr als 20 Jahren ein verlässlicher Partner bei der Bewältigung verschiedener Herausforderungen. Wir führen im Jahr weit über 500 Pflegesatzverhandlungen im gesamten Bundesgebiet durch.
Der Erfolg der Pflegesatzverhandlung hängt nicht zuletzt von der Vorbereitung ab. Wir legen einen hohen Wert auf die Analyse Ihres Unternehmens und der damit verbundenen Kostenstruktur. Dadurch erhalten wir einen dezidierten Einblick in das Potenzial von prospektiven Ertragssteigerungen Ihres Unternehmens. Zudem können wir abschätzen, ob sich eine Antragsstellung für Sie auszahlt. Mit der Aufbereitung Ihrer Unterlagen versuchen wir die Nachvollziehbarkeit der prognostisch angesetzten Gestehungskosten Ihrer Einrichtung möglichst plausibel darzulegen. Zudem können wir aufgrund unserer Erfahrungswerte eine Einschätzung zur Wirtschaftlichkeit Ihrer Kostenpositionen geben.
Im Dialog mit Ihnen erarbeiten wir gemeinsam den Pflegesatzantrag. Dadurch erhalten Sie einen Einblick in wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens. Weiterhin erklären wir Ihnen, welche Auswirkungen eine mögliche Erhöhung auf die Kosten der Bewohner und die Marktsituation ausübt.
Ein fortwährender Aufruf zu Pflegesatzverhandlungen ist aus unserer Erfahrung heraus unabdingbar. Ihr Unternehmen unterliegt ständigen Kostensteigerungen durch Inflation, Personalkosten- und Verbraucherpreissteigerungen. Diese Entwicklung ist nicht aufzuhalten. Eine ständige Verhandlung sichert Ihnen eine wirtschaftliche Stabilität. Durch regelmäßige Verhandlungen können Sie auch die Leistungen Ihrer Mitarbeiter wertschätzend vergüten.
Verschiedene Gesetzesänderung wie das Tariftreuegesetz (GVWG) seit 01.09.2022 sowie die Personalbemessung (§ 113 c SGB XI) zum 01.07.2023 führen für die Unternehmen zu enormen Anpassungen und Veränderungen, was eine pauschale Anpassung oder Fortschreibung aktueller Vergütungen nicht zielführend erscheint. Wir helfen Ihnen die bestmögliche Entscheidung für Ihr Unternehmen zu treffen.
Neben dem Aufbereiten der Unterlagen führen wir für Sie die Verhandlung durch und beraten Sie bei der Bewertung der Angebote. Wir wägen im ganzen Prozess Chancen und Risiken für Sie ab und unterbreiten Ihnen Vorschläge für eine Optimierung Ihres Unternehmens.
Die Erhebung der gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen stellt eine wichtige Säule in der Finanzierung eines Pflegeunternehmens dar. Gemäß § 82 SGB XI i.V.m. § 75 ff SGB XII sind die betriebsnotwendigen Investitionskosten auf die Pflegebedürftigen umzulegen.
Im Kern handelt es sich hierbei um Abschreibungen, Zinsen, Mieten- und Leasingaufwendungen sowie Instandhaltungskosten.
Durch gestiegene Baukosten, Zinsen und/oder Mietpreisanpassungen entstehen in Ihrem Unternehmen wirtschaftliche Zwänge für die Anpassung der gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen. Hierbei sind wir Ihnen gern behilflich.
Regelmäßige Vergütungsverhandlungen führen nicht zwangsweise zum wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Einrichtung. Aus den verhandelten Vergütungen leiten wir gern für Sie Einzelbudgets ab, die in einem Wirtschaftsplan münden können. Hierbei legen wir einen großen Wert auf die Differenzierung zwischen belegungsabhängigen und belegungsunabhängigen Kosten. Wir gehen zudem auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens ein, sodass Sie eine Orientierung und Zielvorgabe für die Einhaltung Ihres Budgets erhalten. Hierzu bieten wir Ihnen auch die notwendigen Controllinginstrumente an. Wir legen bei einem individuellen Controlling den Fokus auf einen reduzierten Aufwand Ihrerseits damit Sie die Zeit für andere wichtige Themen zielgerichtet einsetzen können.
Sofern Ihr Unternehmen bereits unwirtschaftliche Tendenzen aufweist helfen wir Ihnen gern mit einer Betriebsanalyse die Stärken und Schwächen Ihres Unternehmens herauszuarbeiten. Durch unsere bundesweite Erfahrung und Vielzahl an Mandanten können wir Ihnen sowohl in der individuellen Analyse, als auch im Vergleich zu anderen Unternehmen die notwendigen Schritte zur Stabilisierung des Betriebes aufzeigen. Dabei gehen wir auf die vorhandenen Kostenstrukturen und die erzielbaren Erlöse ein.
Unsere Stärke liegt in dem Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse eines jeden Unternehmens. Unser Portfolio hat sich dadurch in den letzten Jahren regelmäßig erweitert. So unterstützen wir Sie mit:
Wir begleiten Sie bei Bankengesprächen oder bei möglichen Ankauf- oder Verkaufsprozessen. Zu jeder Zeit stehen wir Ihnen mit unserem Team kompetent zur Seite. Sprechen Sie uns gerne an!
Wir freuen uns, auf die Zusammenarbeit mit Ihnen. Gern sind wir persönlich unter unserer Telefonnummer 02054/ 95 54-0 für Sie da.
Ein schnelles und unverbindliches Angebot können Sie aber auch gern mit unserem Formular anfordern.
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