Zusammenfassung: Optimierte Umsetzung der Erhöhung des regional üblichen Entgeltniveaus

Die Präsentation und die Zusammenfassung der Online Informationsveranstaltungen des VDAB in Kooperation mit der VDAB-BSB zum Thematik der Umsetzung der Erhöhung der regional üblichen Entgeltniveaus

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Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir haben in Kooperation mit dem VDAB in den vergangenen beiden Wochen zwei Veranstaltungen zur Thematik „Mehr Netto vom Brutto“ abgehalten und freuen uns, das dieses Thema Ihr Interesse geweckt hat.


Zunächst haben wir die notwendigen Steigerungen der Mitarbeiterlöhne im Rahmen des GVWG eingeordnet. Hieraus erwachsen mehrere Möglichkeiten, wie die Erhöhung umgesetzt werden kann. Angefangen von der klassischen Grundlohnerhöhung, über Einführung von Zulagen und Jahressonderzahlungen bis hin zu möglichen Benefits. Aus unserer Sicht lohnt es sich einen intensiven Blick auf die Möglichkeiten zu werfen.


Eine Umwandlung in Benefits hat einige Vorteile. Die Mitarbeiter bekommen die gewählten hierbei „Brutto für Netto“. Somit kommt beim Mitarbeiter mehr an. Für das Unternehmen ergibt sich eine Kostenersparnis oder ein frei werdendes Budget, was für weitere Benefits wie betriebliche Altersvorsorge oder eine betriebliche Krankenversicherung genutzt werden kann. Aus unserer Sicht geben die Richtlinien im Rahmen des GVWG für die Gestaltung der Mitarbeiterentlohnung die Möglichkeiten neue Wege zu gehen. Es werden zwar konkret Sachbezüge und die Firmenwagen aus der Betrachtung ausgeschlossen, jedoch werden eben andere Benefits wie beispielsweise Fahrtkostenzuschuss, Internetpauschale oder Kinderbetreuungszuschüsse nicht ausgeschlossen. Es handelt sich um ausgezahltes Geld, dies ist aus unserer Sicht das entscheidende Kriterium. 


Mit einer Optimierung der Entlohnung der Mitarbeiter schaffen Sie eine größere Zufriedenheit, Alleinstellungsmerkmale und dadurch wiederum eine geringere Fluktuation. Zur Vollständigkeit möchte wir auch deutlich machen, dass eine Klarstellung oder rechtliche Einordnung der Auslegung der Richtlinien bis dato noch nicht erfolgt ist. Sobald es Entwicklungen zu diesem Thema gibt würden wir Sie unterrichten. Selbst wenn Sie die Benefits nicht in das regional übliche Entgelt Niveau einrechnen wollen oder sie Tarifanwender sind, kann dieses Thema für Sie und Ihr Unternehmen als „ad on“ relevant sein. 


Im Anhang finden Sie unsere Präsentation, sowie die Präsentation der Benefits Manager AG. Sollten Sie Interesse an der Benefits Manager AG haben, nutzen Sie einfach folgenden Link:

 

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Für allgemeine Fragen zum Thema, können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren. 
 

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Alexander Roth

Prokurist / Wirtschaftsberater

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