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Pflegefachkraft,
Fachreferentin des VDAB, Geschäftsstelle Mainz
Das zweite Pflegestärkungsgesetz setzte die Abrechnungsprüfung von Leistungen nach SGB XI und SGB V verpflichtend in der Qualitätsprüfrichtlinie ambulant um. Seit dem Jahr 2016 werden die Abrechnungen SGB XI und SGB V durch den MD überprüft. Das Verordnungs- und Abrechnungsverfahren wird für die Pflegedienste immer komplexer und aufwändiger.
In diesem Seminar wird den Teilnehmenden vermittelt, wie sie sich verhalten sollen. Sie erlangen Sicherheit, was die Grenzen der Abrechnungsprüfung und die Konsequenzen bei Auffälligkeiten betrifft.
Für dieses Seminar erhalten Pflegefachkräfte 7 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender.
10.09.2024
ambulant
Nr. 4068
€ 213,00 zzgl. MWSt.
09:00–16:00 Uhr
Inhaber Geschäftsführung Führungskräfte (Pflege)
€ 266,00 zzgl. MWSt.
Im Teelbruch 132
42519 Essen
veranstaltungen @ vdab-bsb.de
T: 02054 / 9554 - 25
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