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Informationen zum Seminar

Neue Anforderungen in der Behandlungspflege - Bundesrahmenempfehlung § 132a SGB V, Richtlinie häusliche Krankenpflege


Referenten
Hilde Ott-Meyer

Pflegefachkraft,
Fachreferentin des VDAB, Geschäftsstelle Mainz

Veranstaltungsinhalte

Am 28.10.2021 trat nach einem Schiedsspruch die Bundesrahmenempfehlung nach § 132a Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit häuslicher Krankenpflege in Kraft. Am 12.01.2023 wurde die Richtlinie über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege um neue Leistungen und Anforderungen u. a. aus der Bundesrahmenempfehlung ergänzt.

Die Richtlinie häusliche Krankenpflege regelt die Verordnung häuslicher Krankenpflege und die Genehmigung durch die Krankenkassen. Ergänzend wurden in der Bundesrahmenempfehlung für Leistungen der speziellen Krankenpflege  Qualfikationsanforderungen festgelegt.
Teilnehmende erfahren die wichtigsten Grundlagen zum Verordnungs- und Genehmigungsmanagement:
 

  • Qualifikationsanforderungen, u.a chronische Wunden, Symptomkontrolle
  • Die wichtigsten Paragrafen der Richtlinie häusliche Krankenpflege und die Verordnung häusliche Krankenpflege: Beantragung, Genehmigung, Widerspruch, Klageverfahren
     

Für dieses Seminar erhalten Pflegefachkräfte 7 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender.


Termin

15.05.2024

Kreis

ambulant

Veranstaltung

Nr. 4121

Mitgliederpreis

€ 213,00 zzgl. MWSt.

Zeit

09:00–16:00 Uhr

Freie Plätze

Ausgebucht

Zielgruppe

Inhaber Geschäftsführung Führungskräfte (Pflege)

Standardpreis

€ 266,00 zzgl. MWSt.

Ort
VDAB-Wissen
ONLINE
Veranstalter

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